Sexting

Beim Sexting handelt sich um den Austausch von (Amateur-) Fotos und Videos mit „eindeutig sexuellem“ Inhalt, die oft mit dem Handy gemacht und durch WhatsApp, soziale Netzwerke oder verschiedene Anwendungen verbreitet werden. Dieses Phänomen ist seit einiger Zeit bei den Jugendlichen zu einer echten Mode geworden.
Ein als Liebesbeweis geschicktes Nacktfoto kann nach einer Trennung zur Gefahr werden: Es kann aus Rache per Handy oder übers Internet an unerwünschte Zuschauer gelangen. Vorsicht ist speziell vor Betrügern im Netz geboten, die ihre Opfer zu sexuellen Handlungen vor der Webcam verleiten, um sie dann zu erpressen
 
Darf ein Minderjähriger zum Beispiel Bilder seiner Intimsphäre machen und sie dann an andere Personen weiterschicken?
Ein solches Verhalten ist absolut zu vermeiden. Dies ist nicht nur unangemessen und gefährlich, sondern könnte auch unter die Artikel 600ter StGB (Kinderpornographie) und 600quater StGB (Besitz von kinderpornografischem Material) fallen. Für diese Gesetzesübertretungen sind die Strafen ziemlich schwerwiegend, und auch für Jugendliche, die älter als 14 Jahre alt sind, wirksam. Im Falle der Artikels 600ter, muss man mit einer Freiheitsstrafe von 6 bis 12 Jahren und einer Geldstrafe von 24.000 € bis 240.000 € rechnen, während beim Artikel 600quater eine Haftstrafe von bis zu 3 Jahren und eine Geldbuße von nicht weniger als 1.549 € vorhergesehen ist.
 
Welche weiteren Konsequenzen kann das "Sexting" haben?
Die Folgen können verschiedenster Natur sein. Wird ein Foto oder Video per Handy gesendet und/oder in sozialen Netzwerken veröffentlicht, so verliert der Besitzer die Kontrolle über sie. Einmal im Netz veröffentlicht können diese Bilder dann sogar von Millionen von Nutzerinnen und Nutzern geteilt werden.
Auch ein erotisches Bild, das via Smartphone an einen „vermeintlichen“ Freund oder eine „vermeintliche“ Freundin versendet wurde, kann in fremde Hände gelangen und/oder zur Basis für Erpressung und Belästigung werden. Zudem kann das Bild zu jedem Zeitpunkt - auch nach mehreren Jahren - wieder auftauchen und großen Schaden anrichten, z.B. bei einer Jobsuche.
 
Was können Eltern vorbeugend tun?
Oft neigen Eltern dazu, die Existenz des Phänomens zu ignorieren oder die Ernsthaftigkeit und die Gefahr zu unterschätzen. Sprechen Sie offen mit ihren Kinder über dieses Phänomen und die Gefahren, welche eine Verbreitung von erotischen Bildern mit sich bringen kann. Seien sie zu einem offenen und konstruktiven Dialog über Themen, die die Sphäre der Sexualität und das Gefühlsleben betreffen, bereit.
 
Was tun, wenn es trotzdem passiert und ein Nacktbild ihres Kindes im Internet auftaucht?
Melden: Das Bild an die Seitenbetreiber melden, da solche Inhalte als Kinderpornografie gewertet werden können.
Löschen: Die Inhalte auf den eigenen Geräten löschen und auch alle anderen Personen dazu auffordern, die die Bilder haben könnten.
Anzeigen: In schweren Fällen Beweise sichern und eine Anzeige bei der Polizei überlegen.
Unterstützen: Bei schweren Fällen braucht das Kind psychologische Hilfe, um zu lernen, wie mit dieser Situation umgegangen werden kann. Das Bild könnte theoretisch immer wieder im Internet auftauchen, auch nach Jahren.
 

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Eine Initiative des Forum Prävention im Auftrag und Zusammenarbeit mit der Familienagentur und weiteren Projektpartnern.
 
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