Aus diesem Grund ist es empfehlenswert bestimmte Angebote nicht für alle zugänglich zu machen. Altersfreigaben und pädagogische Altersempfehlungen können helfen, digitale Angebote besser einzuschätzen. Es gibt zahlreiche Organisationen, Medienexperten und Spielpädagogen, die insbesondere für Video- und Handyspiele Altersempfehlungen abgeben. Bei sozialen Medien und Netzwerken sind es häufig die Anbieter selbst oder der Gesetzgeber, welche die Altersfreigaben bestimmen.
Empfehlung bei Videospielen
Bei Videospielen hat sich europaweit das Alterseinstufungssystem PEGI durchgesetzt. Die entsprechenden Symbole auf Spielverpackungen oder Online-Spieleplattformen zeigen die Altersempfehlung an. Diese richtet sich nicht nach dem Schwierigkeitsgrad des Spiels sondern nach unangemessenen Inhalten. Zudem benennen die Symbole die problematischen Inhalte wie Gewalt, Schimpfwörter, Angst, Sex, Drogen, Glücksspiel, Diskriminierung und Onlineinhalte.
Bevor Sie ihrem Kind ein Videospiel kaufen, empfiehlt es sich immer nach einer Zusammenfassung oder Rezension im Internet zu suchen. Bestenfalls probieren Sie das Spiel selbst mit ihren Kindern aus. So sehen Sie, wie diese auf das Spiel reagieren und damit umgehen.
Hier einige Empfehlungen von aktuellen Spielen:
Minecraft: 7 Jahre
Fortnite (Rette die Welt): 12 Jahre
Fortnite (Battle Royal): ab 14 Jahren
Battlefield: 16 Jahre
Fifa 2018: 3 Jahre
Weitere Infos zu Altersbeschränkung bei Games finden Sie auf elternguide.online oder beim Spieleratgeber NRW.
Altersbeschränkung bei sozialen Medien
Bei der Altersbeschränkung von sozialen Medien muss man zwei Angaben voneinander unterscheiden:
- Die Anbieter legen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) selbst fest, ab welchem Alter man die Angebote nutzen darf. Bei Instagram, Facebook und Snapchat wird ein Mindestalter von 13 Jahren vorgeschrieben, bei WhatsApp sind es 16 Jahre.
- Da sozialen Medien und Netzwerke persönliche Daten sammeln und auswerten, unterliegt deren Nutzung der Europäischen Datenschutzverordnung. Laut dieser müssen insbesondere die Daten von Kindern besonders geschützt werden, da sich die jungen Nutzer/innen der Risiken und Folgen bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten möglicherweise weniger bewusst sind. Demnach benötigen Apps die persönliche Daten verarbeiten die Zustimmung von Seiten der Nutzer/innen. Sind diese unter 16 Jahre alt, so brauchen Instagram, Snapchat, WhatsApp oder auch YouTube die Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigen.
Mehr Informationen zum Thema Altersregelung in den sozialen Netzwerken finden Sie auf schau-hin.
Zurück